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Tipps zu steuerfreien Benefits für Ihr Team

Steuernews-TV Dezember 2023

Tipps zu steuerfreien Benefits für Ihr Team

Benefits für Mitarbeitende sind für Unternehmer oft mit anfallender Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen verbunden. Man kann Mitarbeitern aber auch mit steuerfreien Benefits eine Freude machen. Tipps zu steuerfreien Benefits, u. a. zu Bonuszahlungen, Essensgutscheinen und Jahreskarten sehen Sie jetzt in Steuernews-TV, Film ab!

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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Tipps zu steuerfreien Benefits für Ihr Team

Möchte ein Unternehmer seinem Team neben dem laufenden Gehalt Benefits zukommen lassen, so fallen in der Regel Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Im Folgenden finden Sie einige Tipps zu steuerfreien Benefits:

  • Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber noch 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt (Teuerungsprämie), sind bis 2.000 Euro pro Jahr steuerfrei und zusätzlich sogar bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer bestimmten lohngestaltenden Vorschrift erfolgt.
  • Wochen-, Monats- oder Jahreskarte können steuerfrei zur Verfügung gestellt oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen werden.
  • Geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen sind bis zu einem Betrag von 365 Euro jährlich pro Mitarbeiter und den dabei empfangenen Geschenken bis zu einem Betrag von 186 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Gutscheine für Mahlzeiten sind bis 8 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Mahlzeiten von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden. Bis zu 2 Euro pro Arbeitstag sind steuerfrei zur Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden müssen.
  • Die Nutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges, Fahrrads oder Kraftrads mit null Gramm CO2-Emissionswert pro Kilometer (Elektromobilität) für nicht beruflich veranlasste Fahrten löst keinen Sachbezug aus.

Bitte beachten Sie, dass bei allen Tipps immer diverse Voraussetzungen gelten. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell!

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