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Wer hat Anspruch auf die neue Teilpension?

Steuernews-TV Februar 2026

Wer hat Anspruch auf die neue Teilpension?

Als erster Teil der geplanten Pensionsreform wurde bereits die neue Teilpension beschlossen, welche mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu bieten, die Arbeitszeit in reduzierter Form fortzusetzen und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Wer Anspruch auf die neue Teilpension hat und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, darüber informieren wir Sie in unserer neuen Ausgabe von Steuernews-TV.

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Wer hat Anspruch auf die neue Teilpension?

Als erster Teil der geplanten Pensionsreform wurde bereits die neue Teilpension beschlossen, welche mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu bieten, die Arbeitszeit in reduzierter Form fortzusetzen und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen.

Anspruch auf die neue Teilpension haben seit 1.1.2026 jene Personen, welche die Voraussetzungen für eine der nachfolgenden Pensionsarten erfüllen:

  • reguläre Alterspension (Männer: 65 Jahre, Frauen nach Geburtsjahr)
  • Schwerarbeiterpension (ab 60 Jahren)
  • Langzeitversicherungspension (ab 62 Jahren)
  • Korridorpension

Der Anspruch knüpft weiters an die Voraussetzung, dass die Arbeitszeit nachweislich um mindestens 25 % bzw. höchstens 75 % reduziert wird. Die Höhe der Teilpension richtet sich nach dem Ausmaß der vorgenommenen Arbeitszeitreduktion. Wird die Teilpension vor dem Regelpensionsalter angetreten, so werden dafür monatliche Abschläge berechnet. Im Zuge der neuen Teilpension wurden auch die Regelungen zur Altersteilzeit angepasst.

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