- Wie lange kann ich einen neuen Mitarbeiter zur Sozialversicherung anmelden?
- Wann muss ich mit einer Anspruchsverzinsung rechnen?
- Kann ich Sanierungskosten eines Gebäudes schon vor der beabsichtigten Vermietung geltend machen?
- Wann können Familienheimfahrten steuerlich geltend gemacht werden?
- Wann und wie kann ein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden?
- Was kann ich als Arbeitnehmer steuerfrei dazu verdienen?
- Wann sollte ich als Arbeitnehmer eine Veranlagung vornehmen?
- Wann muss ich als Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben (Pflichtveranlagung)?
- Was heißt Negativsteuer?
- Muss ich Belege aufheben und wenn ja, wie lange?
- Wann und wie können Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?
- Ich möchte ein Unternehmen gründen, welche Schritte zur Selbstständigkeit muss ich beachten?
- Ich will den Steuerberater wechseln, was benötigen Sie von mir?
- Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?
- Ich will mir einen neuen PKW anschaffen, was muss ich beachten?
Wie lange kann ich einen neuen Mitarbeiter zur Sozialversicherung anmelden?
Ab 1. Jänner 2008 müssen Dienstnehmer noch vor
Arbeitsantritt – auch bei nur fallweiser Beschäftigung – beim
zuständigen Sozialversicherungsträger (Gebietskrankenkasse) angemeldet
werden. Die Sieben-Tages-Frist gilt nur mehr bis Ende 2007.
Die Anmeldung kann weiterhin wie bisher in einem einzigen Schritt über
das elektronische Datensammelsystem Elda erfolgen.
Stattdessen kann die Anmeldeverpflichtung auch in zwei Schritten erfüllt
werden:
Mindestangaben-(Aviso-)Meldung (1. Schritt)
Vor Arbeitsantritt müssen die Mindestangaben gemeldet
werden. Diese sind Dienstgeberkontonummer, Name, Versicherungsnummer und
Geburtsdatum der beschäftigten Person sowie Ort und Tag der
Beschäftigungsaufnahme.
Die Mindestangaben-Meldung vor Arbeitsantritt kann per ELDA online erfaßt
werden oder kann telefonisch oder per Telefax erfolgen. Wenn kein Faxgerät
verfügbar ist (und nur dann) Aviso-Meldung telefonisch gut dokumentieren
(Datum, Uhrzeit, mit wem gesprochen wurde).
Vollständige Anmeldung (2. Schritt)
Innerhalb von sieben Tagen ab Beginn der Tätigkeitsaufnahme sind die noch fehlenden Angaben zu melden.
Verstoß gegen die Meldebestimmung
Die Obergrenze der Verwaltungsstrafe, die den Verstoß gegen die
Anmeldebestimmungen sanktioniert, wird von € 3.630,00 auf € 5.000,00
erhöht.
Ferner können bei Nichteinhaltung der Meldefristen Beitragszuschläge,
Ordnungsbeiträge oder Verzugszinsen angelastet werden.
Wann muss ich mit einer Anspruchsverzinsung rechnen?
Steuerpflichtige, deren Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärungen per 1. Oktober des dem Veranlagungsjahr folgenden Jahres noch nicht bescheidmäßig veranlagt sind, müssen bei entsprechend hohen Steuernachzahlungen mit einer Zinsbelastung aufgrund ihrer späten Steuerentrichtung rechnen. Durch entsprechende zeitliche Festlegung von Anzahlungen kann dies vermieden werden. Verzinst werden Gutschriften (z. B. Vorauszahlungen - durch Bescheid festgesetzt - höher als festgesetzte Steuer) und Nachforderungen (z. B. Vorauszahlungen niedriger als festgesetzte Steuer) der Einkommen- und Körperschaftsteuer mit 2 % über dem Basiszinssatz. Keine Anspruchsverzinsung bei Guthaben bzw. Rückständen auf einem Abgabenkonto.
Kann ich Sanierungskosten eines Gebäudes schon vor der beabsichtigten Vermietung geltend machen?
Es können auch dann schon steuerlich abzugsfähige Werbungskosten vorliegen, wenn zum Zahlungszeitpunkt noch keine Einnahmen zufließen (Vorwerbungskosten). Die künftige Vermietung muss jedoch mit ziemlicher Sicherheit feststehen (z. B. mit dem zukünftigen Mieter ist bereits ein bindender Vertrag abgeschlossen worden = Vermietungsabsicht).
Wann können Familienheimfahrten steuerlich geltend gemacht werden?
Eine Familienheimfahrt ist die Fahrt vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Wohnort der Familie. Derartige Aufwendungen können dann im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn aus beruflichen Gründen eine doppelte Haushaltsführung vorliegt. Bei einem verheirateten bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen können wöchentliche, bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen, sofern er über eine eigene Wohnung verfügt, monatliche Familienheimfahrten geltend gemacht werden. Der Zeitraum, für den diese Familienheimfahrten geltend gemacht werden können, ist beschränkt. Einem ledigen Arbeitnehmer wird zugemutet, dass dieser etwa nach einem halben Jahr seinen Wohnsitz in die Nähe des Arbeitsortes verlegt. Bei einem Verheirateten beträgt dieser Zeitraum ca. zwei Jahre. Die anfallenden Fahrtkosten sind mit der höchsten Pendlerpauschale begrenzt. Dieses beträgt ab 2004 € 2.421,00 jährlich. Neben den anfallenden Fahrtkosten besteht auch noch die Möglichkeit, die am Beschäftigungsort anfallenden Wohnungskosten (Doppelwohnsitz) steuerlich geltend zu machen.
Wann und wie kann ein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden?
Die Kosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sind nur ausnahmsweise dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Die Beurteilung dessen, erfolgt im Einzelfall nach dem typischen Berufsbild und einer wertenden Gewichtung aller Tätigkeitskomponenten. Beispiele für Tätigkeiten, deren Mittelpunkt (Schwerpunkt) jedenfalls außerhalb eines häuslichen Arbeitszimmers liegt: Lehrer, Vortragende, darstellende Künstler, Richter, Politiker.
Was kann ich als Arbeitnehmer steuerfrei dazu verdienen?
Wer als Arbeitnehmer mit seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig ist, kann andere Einkünfte bis zu € 730,00 pro Kalenderjahr steuerfrei dazuverdienen. Andere Einkünfte sind solche, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, z. B. Einkünfte aus einer (pauschalierten) Land- und Forstwirtschaft, aus einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit, aus einem freien Dienstvertrag oder einem Werkvertrag, aus Vermietung und Verpachtung.
Wann sollte ich als Arbeitnehmer eine Veranlagung vornehmen?
Eine Arbeitnehmerveranlagung sollte in folgenden drei Fällen vorgenommen werden:
- Bei unterschiedlich hohen Bezügen nur während eines Teiles des Jahres,
- wenn Ihnen erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, oder
- wenn eine Negativsteuer zu erwarten ist
Wann muss ich als Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben (Pflichtveranlagung)?
Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie als Arbeitnehmer in folgendem Fall abgeben: Sie beziehen gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge, die in Summe im Jahr 2005 mehr als € 10.900,00 (bis 2004 € 10.000,00, bis 2003 € 8.720,00) betragen. Die Erklärung ist bis 30. April des Folgejahres bei Einreichung der Steuererklärung in Papierform oder bis 30. Juni des Folgejahres bei Einreichung der Steuererklärung elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln.
Was heißt Negativsteuer?
Ist die Einkommensteuer nach Anwendung des Tarifs und nach Berücksichtigung der Absetzbeträge negativ, so sind der Alleinverdienerabsetzbetrag bei mindestens einem Kind oder der Alleinerzieherabsetzbetrag inklusive den Kinderzuschlägen gutzuschreiben. Besteht ein Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag, werden 15 % (bis 2007: 10 %) der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, höchstens jedoch € 110,00, gutgeschrieben. Zur gesetzlichen Sozialversicherung zählt auch, wenn der Steuerpflichtige einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht und sich freiwillig kranken- und pensionsversichert.
- Beispiel:
Eine Angestellte ist teilzeitbeschäftigt und verdient monatlich brutto € 450,00. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen ca. € 950,00 jährlich. Steuer fällt bei diesem Bezug keine an. Es werden 15 % von € 950,00, das sind 142,50 bei der Arbeitnehmerveranlagung nach Ablauf des Jahres vom Finanzamt ausbezahlt. Wäre die Angestellte gleichzeitig Alleinerzieherin und würde Sie 2 Kinder haben, würde sich der Auszahlungsbetrag auf insgesamt € 811,50 (€ 669,00 + € 142,50) erhöhen.
Muss ich Belege aufheben und wenn ja, wie lange?
Grundsätzlich sind Akten und Beleg sieben Jahre aufzubewahren. Daher können Akten und Beleg, die mit 31.12.1998 oder älter datiert sind, entsorgt werden. Bei abweichenden Wirtschaftsjahren verlängert sich diese Frist um ein Jahr. Bei Unterlagen, die Grundstücke betreffen, verlängert diese Frist auf zwölf Jahre. Eine weitere Ausnahme stellen Unterlagen für anhängige Verfahren, oder wenn solche zu erwarten sind, dar. In diesem Fall sind sie bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens aufzuheben.
Wann und wie können Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?
Kinderbetreuungskosten (z. B. für Kindermädchen, Kindergarten oder Hort) können weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine außergewöhnliche Belastung stellen sie bei Vorliegen einer Ehe nur dann dar, wenn kein Ehegatte in der Lage ist, die notwendige Betreuung der Kinder zu übernehmen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn beide Ehegatten aus Gründen einer sonstigen Existenzgefährdung der Familie zum Unterhalt beitragen müssen oder wenn der nicht berufstätige Ehegatte im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand nicht in der Lage ist, die Kinder selbst zu betreuen. Bei einer allein stehenden Person liegt eine außergewöhnliche Belastung vor, wenn sie einer Berufstätigkeit nachgehen muss, weil sie für sich keine oder nicht ausreichenden Unterhaltsleistungen erhält und ein Erfordernis der Kinderbetreuung besteht.
Ich möchte ein Unternehmen gründen, welche Schritte zur Selbstständigkeit muss ich beachten?
Die Fragen und administrativen Probleme, die Sie sich auf dem Weg zur Selbstständigkeit stellen, sind vielfältig. An erster Stelle steht die Formulierung der Geschäftsidee. Danach schließen sich eine Reihe von Fragen an, die sowohl rechtlicher als auch finanzieller Natur sind. Die rechtlichen Fragen ergeben sich vor allem aus dem Steuer-, dem Sozialversicherungs-, dem Gewerbe-, und dem Gesellschaftsrecht. Hinsichtlich des Gewerberechts stellt sich die Frage, ob ich für diese Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung benötige. Eine ganz wichtige Entscheidung ist aber auch die Wahl der richtigen Rechtsform. Das heißt, soll ich als Einzelunternehmer auftreten oder soll eine Gesellschaft gegründet werden. Dies hängt zum einen davon ab, ob ich mit einem Partner zusammenarbeiten will, aber auch von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Den Rahmen stecken vor allem das Steuer-, das Sozialversicherungs-, das Gesellschafts- und das Haftungsrecht ab. Sind anfangs zum Beispiel eher niedrige Gewinne oder gar Verluste zu erwarten, sollten sie aus steuerlicher Sicht eher zu einer Personengesellschaft (z. B. offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft; die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft und einer Erwerbsgesellschaft ist seit 1.1.2007 nicht mehr möglich) tendieren. Andererseits darf man auch hier nicht den haftungsrechtlichen Aspekt außer Betracht lassen. Eine Kapitalgesellschaft bietet den Vorteil, dass man grundsätzlich nur bis zur Stammeinlage haftet. Diese beträgt € 35.000,00 und muss zur Hälfte in das Vermögen der Gesellschaft einbezahlt werden. Hinsichtlich der Finanzierungsfrage benötigen Sie bei einer Kreditaufnahme einen Finanzplan für die Bank.
Kontaktieren Sie unsere Berater. Wir helfen Ihnen gerne bei der Verwirklichung Ihrer Idee.
Ich will den Steuerberater wechseln, was benötigen Sie von mir?
Zu allererst benötigen wir die laufenden Belege und die letzte Saldenliste um die laufende Buchhaltung fortführen zu können und um die laufenden Steuern wie z. B. die Umsatzsteuervorauszahlung berechnen zu können. Weiters benötigen wir die Kontenausdrucke für den Zeitraum des laufenden Geschäftsjahres bis zu jenem Geschäftsjahr zurückliegend, in dem der letzte Jahresabschluss erstellt worden ist.
Des Weiteren sind notwendig:
- bei Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag;
- sonstige wichtige Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kredit- und Darlehensverträge;
- die bisher erstellten Jahresabschlüsse;
- die Bescheide des Finanzamtes;
- die Gewerbeberechtigung(en).
- wenn eine Negativsteuer zu erwarten ist
- etc.
Wichtig ist weiters, dass beim bisherigen Steuerberater das Auftragsverhältnis gekündigt wird.
Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?
Es ist zu unterscheiden, ob Sie Bilanzieren oder ob Sie ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind. Wenn Sie Bilanzieren, müssen Sie die Ausgangsrechnungen getrennt von den Eingangsrechnungen alphabetisch und chronologisch ordnen. Die Bankauszüge und die dazugehörigen Überweisungsbelege müssen getrennt nach den jeweiligen Banken und Konten chronologisch geordnet sein. Die Auszüge für Kreditkarten sind ebenfalls nach Kreditkartenunternehmen getrennt und chronologisch zu ordnen. Weiters benötigen wir einen Ausdruck bzw Kopie des Kassabuches. Sind Sie ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner, müssen die Bankauszüge bzw. Kreditkartenauszüge getrennt nach Banken und Konten bzw Kreditkartenunternehmen chronologisch geordnet werden. Zu jedem Kontoauszug sind die betreffenden Ausgangs- und Eingangsrechnungen dazuzulegen. Ferner benötigen wir einen Ausdruck bzw Kopie des Kassabuches.
Ich will mir einen neuen PKW anschaffen, was muss ich beachten?
Die so genannten „Fiskal-LKW“ (z. B. Kleinbusse wie Minivans) sind vorsteuerabzugsberechtigt und es gilt für diese nicht die Angemessenheitsgrenze. PKW sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt und es gilt die Angemessenheitsgrenze. Die Angemessenheitsgrenze (auch „Luxustangente“ genannt) für Anschaffungskosten von PKW beträgt seit 2005 € 40.000,00. Bis zu dieser Grenze können die Anschaffungskosten von PKW steuerlich auf 8 Jahren verteilt zur Gänze abgesetzt werden. Liegen sie darüber, kann der die Angemessenheitsgrenze übersteigende Betrag steuerlich nicht abgesetzt werden. Durch Finanzierungsleasingverträge kann diese Regelung nicht umgangen werden. Die Angemessenheitsgrenze der Anschaffungskosten umfassen neben der USt und NoVA auch alle Kosten für Sonderausstattungen (Klimaanlage, Alufelgen, Sonderlackierungen, ABS, Airbag, Allradantrieb, serienmäßig eingebautes Autoradio, serienmäßig eingebautes Navigationsgerät usw.). Selbstständig bewertbare Sonderausstattungen gehören nicht zu den Anschaffungskosten (nachträglich eingebautes Navigationsgerät oder Computer-Fahrtenbuch). Anschaffungskostenabhängige Nutzungsaufwendungen (Kasko-Versicherung, Servicekosten, Zinsen, usw.) sind im entsprechenden Ausmaß zu kürzen. Bei Gebraucht-PKW ist für die Ermittlung der Luxustangente der Neupreis maßgeblich, sofern das KFZ nicht älter als 5 Jahre ist. In diesem Fall wird auf die tatsächlichen Anschaffungskosten abgestellt.

