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Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Tabakgesetznovelle

Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie ...mehr

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Ab 1.1.2009 für selbstständig Erwerbstätige möglich ...mehr

Arbeitszimmer im Wohnungsverband

In bestimmten Fällen steuerlich absetzbar ...mehr

Verbesserung von Mängeln

Dieses Recht steht nur einmal zu ...mehr


Aktuelle Zinssätze des Finanzamtes

Der Zinssatz liegt für Stundungszinsen 4,5  % über dem Basiszinssatz, für Aussetzungszinsen und Anspruchszinsen 2 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank stieg in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 9.7.2008 auf 3,7 % (bisher 3,19 %).

Aktuell daher seit 9.7.2008
Stundungszinsen 8,2 %
Aussetzungs- und Anspruchszinsen 5,7 %

Aussetzungszinsen werden von der Finanz für die Aussetzung der Einhebung von der Steuer für den Zeitraum der „offenen“ Berufung verlangt, wenn die Berufung nicht erfolgreich war.

Steuerpflichtige, deren Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärungen für 2007 per 1.10.2008 noch nicht bescheidmäßig veranlagt sind, werden für die Steuernachzahlungen mit Anspruchszinsen belastet. Durch entsprechende zeitliche Festlegung von Anzahlungen kann dies vermieden werden.

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Dipl.-BW.(FH) Jörg Übelher - Steuerberatung G.m.b.H. Kirchdorf 69, 6874 Bizau, Tel: 05514/2300, Fax: 05514/2300-9, Email: