Der Zinssatz liegt für Stundungszinsen 4,5 % über dem Basiszinssatz, für Aussetzungszinsen und Anspruchszinsen 2 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank stieg in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 9.7.2008 auf 3,7 % (bisher 3,19 %).
| Aktuell daher seit 9.7.2008 | |
|---|---|
| Stundungszinsen | 8,2 % |
| Aussetzungs- und Anspruchszinsen | 5,7 % |
Aussetzungszinsen werden von der Finanz für die Aussetzung der Einhebung von der Steuer für den Zeitraum der „offenen“ Berufung verlangt, wenn die Berufung nicht erfolgreich war.
Steuerpflichtige, deren Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärungen für 2007 per 1.10.2008 noch nicht bescheidmäßig veranlagt sind, werden für die Steuernachzahlungen mit Anspruchszinsen belastet. Durch entsprechende zeitliche Festlegung von Anzahlungen kann dies vermieden werden.

