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Steuernews für Klienten

Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2008/09

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor ... ...mehr

Steuerbegünstigungen und Beihilfenerhöhung als Wahlzuckerl

Die Nationalratswahl machte im Endspurt einige Steuerbegünstigungen und Beihilfenerhöhungen ... ...mehr

Trinkgelder bleiben doch steuerfrei

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 25. September die 2005 eingeführte ... ...mehr

Betriebswirtschaft

Warum Sie als Unternehmer planen sollten ...mehr


Trinkgelder bleiben doch steuerfrei

Die Verfassungsrichter hatten im Sommer noch zwei Bedenken gegen die Steuerbefreiung: Einerseits erachteten sie die Besteuerung der Trinkgelder für Croupiers in Casinos für verfassungswidrig, da die Trinkgelder anderer Berufsgruppen steuerfrei sind. Andererseits hielten sie die unterschiedliche Behandlung von Angestellten (Trinkgelder sind steuerfrei) und Unternehmern (Trinkgelder sind zu versteuern) für bedenklich.

Nun konnten diese Bedenken im Verfahren aber ausgeräumt werden und die bestehende Regelung wurde bestätigt. Begründung:

Trinkgelder in Casinos werden nicht von Croupiers selbst entgegengenommen, sondern vom Casino, das die Trinkgelder wieder an die Mitarbeiter verteilt. Unternehmer, so wird argumentiert, hätten im Gegensatz zu den angestellten Mitarbeitern ein direktes Vertragsverhältnis zu ihren Kunden. Weiters sei die Steuerfreiheit von Trinkgeldern zulässig, weil laut VfGH „eine realitätsgerechte Erfassung dieser Einkünfte offenbar mit vertretbarem Aufwand nicht verwirklichbar“ sei.

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Dipl.-BW.(FH) Jörg Übelher - Steuerberatung G.m.b.H. Kirchdorf 69, 6874 Bizau, Tel: 05514/2300, Fax: 05514/2300-9, Email: