Steuerbegünstigungen und Beihilfenerhöhung als Wahlzuckerl
ab 1.1.2009:
Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von
höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch € 86,00
monatlich, bleiben ab 1.1.2009 steuerfrei. Dies bedeutet eine
Verdoppelung der derzeit bestehenden Steuerbegünstigung für geleistete
Überstunden.
Nächtigungsgelder, die aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift
verpflichtend zu zahlen sind, sollen ab 2009 wieder steuerfrei
ausbezahlt werden können. Fahrtkostenvergütungen des Arbeitgebers für
Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder
Servicetätigkeiten, die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten
werden, sollen auch nach dem 31.12.2008 steuerfrei behandelt werden
können.
Die Umsatzsteuer auf Arzneimittel wird ab 1.1.2009 von 20 % auf 10 %
halbiert. Dieses „Wahlzuckerl“, vom Nationalrat am 24.9.2008
beschlossen, wurde nun vom Bundesrat am 8.10.2008 nicht beeinsprucht.
Für das Inkrafttreten des Gesetzes bleibt die Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt abzuwarten. Strittig ist auch, ob die Halbierung der
Umsatzsteuer nach dem Gesetzeswortlaut auch für Tiermedikamente
gilt.
Die Familienbeihilfe wird künftig dreizehnmal jährlich ausbezahlt.
Jeweils im September sollen Familien in Hinkunft die doppelte
Familienbeihilfe erhalten. Die Auszahlung der 13. Familienbeihilfe für
das heurige Jahr erfolgt rückwirkend.