Grundsätzlich berechtigen elektronisch übermittelte Rechnungen nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sichergestellt ist, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sind. Dies kann durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder durch elektronischen Datenaustausch im EDI-Verfahren erfolgen. Infolge der bei zahlreichen Unternehmern bestehenden Umstellungsschwierigkeiten wurde die Frist vom Bundesministerium für Finanzen nun zum dritten Mal verlängert.
Schenkungsmeldegesetz 2008 im Entwurfstadium
Bekanntlich hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Erkenntnissen vom 7.3.2007 und 15.6.2007 ... ...mehr
Jugendbeschäftigungspaket vom Ministerrat beschlossen
Am 2.4.2008 hat der Ministerrat ein umfassendes „Beschäftigungspaket für Österreichs Jugend“ ... ...mehr
Rückerstattungsanträge für im Ausland entrichtete Vorsteuer
Wenn Sie eine Lieferung oder sonstige Leistung mit ausländischer Umsatzsteuer als Unternehmer ... ...mehr
Faxrechnungen bleiben bis Ende 2008 zulässig
Laut Information des Bundesministeriums für Finanzen wird die Frist, vorsteuerabzugsberechtigte ... ...mehr
Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge – Regierungsvorlage
Ein dem Nationalrat vorliegender Regierungsentwurf mit dem Titel AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz ... ...mehr
Faxrechnungen bleiben bis Ende 2008 zulässig

