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Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Das Auto im Steuerrecht

Das Auto – das Liebkind vieler Österreicher – ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, ... ...mehr

Teilzeit: 25 %ige Zuschlagspflicht für Mehrarbeit legal umgehen

Teilzeitbeschäftigten gebührt seit 1.1.2008 ein Zuschlag von 25 % für Mehrarbeit. Sind ... ...mehr

Wesentlich strengere Sanktionen bei Verletzung der Arbeitszeitaufzeichnungen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Seit ... ...mehr

Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften in Deutschland und Österreich

Trotz des Auslaufens des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland im Bereich der ... ...mehr

Sozialversicherungsrecht: Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer im GSVG

Gewerbetreibende, die ihre selbstständige Tätigkeit nur in sehr eingeschränktem Umfang ausüben, ... ...mehr


Teilzeit: 25 %ige Zuschlagspflicht für Mehrarbeit legal umgehen

  • Mehrstunden werden nicht zuschlagspflichtig, wenn sie noch im selben Quartal (oder einem anderen, definierten Dreimonatszeitraum) durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden.
  • Eine unregelmäßige, an Saisonspitzen angepasste Arbeitszeit kann im Vorhinein vereinbart werden (z. B. im Einzelhandel Jänner bis Oktober 20 Stunden, November, Dezember 25 Stunden) und gilt nicht als Mehrarbeit.
  • Sieht der Kollektivvertrag zuschlagsfreie Mehrarbeit für Vollzeitbeschäftigte vor (z. B. im Handel im Ausmaß von 1,5 Stunden pro Woche), ist dieselbe Stundenanzahl auch bei Teilzeitbeschäftigten zuschlagsfrei.
  • Gebühren für dieselbe zeitliche Mehrleistung auch andere Zuschläge, gilt nur der höchste Zuschlag.
  • Schließlich können die Kollektivvertragspartner den Zuschlag auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branche maßschneidern und etwa einen anderen Durchrechnungszeitraum oder einen anderen Zuschlag vereinbaren, der auch niedriger als 25 % sein kann.
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Dipl.-BW.(FH) Jörg Übelher - Steuerberatung G.m.b.H. Kirchdorf 69, 6874 Bizau, Tel: 05514/2300, Fax: 05514/2300-9, Email: