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Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Neue Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ab 1.1.2010

Auswirkungen auf die Umsatzbesteuerung beim grenzüberschreitenden Pkw-Leasing ...mehr

Vorsteuerabzug

Angaben betreffend den Rechnungsaussteller auf der Rechnung überprüfen ...mehr

Vermieter

Nachträgliche Werbungskosten bei Wohnungsvermietung ...mehr

EURO 2008

Lockerung der Wochenend- und Feiertagsruhe ...mehr

Vereine

Zehnjähriger Durchrechnungszeitraum des Freibetrags ...mehr


Vermieter

Aufwendungen, die der Steuerpflichtige nach Beendigung der Vermietung oder nach Aufgabe der Vermietungsabsicht für die Renovierung der Wohnung vornimmt, um sie selbst zu bewohnen, sind privat veranlasst.

Das gilt auch dann, wenn diese Aufwendungen erforderlich waren, um kleinere Schäden und Abnützungen durch den vorherigen Nutzer der Wohnung zu beseitigen. Aufwendungen zur Beseitigung eines Schadens, der die mit dem gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache verbundene Abnutzung deutlich übersteigt, insbesondere ein mutwillig verursachter Schaden, sind jedoch nachträgliche Werbungskosten.

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Dipl.-BW.(FH) Jörg Übelher - Steuerberatung G.m.b.H. Kirchdorf 69, 6874 Bizau, Tel: 05514/2300, Fax: 05514/2300-9, Email: