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Steuernews für Klienten

Rechtsformwahl nach der Steuerreform

Die optimale Gesellschaftsform für sein Unternehmen zu finden, ist keine leichte Entscheidung. ...mehr

Abschreibung

Normale und vorzeitige Abschreibung ...mehr

Grunderwerbsteuer bei vereinbarten Leistungen

Die Grunderwerbsteuer umfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken. Haupttatbestand sind ... ...mehr

Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge

Wie berichtet haften Bauunternehmer, die Subunternehmer beschäftigen in Zukunft für ... ...mehr

Liebhaberei

Steuerliche Liebhaberei ist eine Tätigkeit, welcher abgesprochen wird, dass sie auf Dauer ein ... ...mehr


Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge

Die Auftraggeberhaftung für das beauftragende Unternehmen entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in einer so genannten Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) geführt wird. Bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) ist ein Dienstleistungszentrum (DLZ-AGH) eingerichtet, dem unter anderem die Führung der HFU-Gesamtliste obliegt.

Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  1. Erbringung von Bauleistungen seit drei Jahren
  2. keine Beitragsrückstände in den vergangenen zwei Monaten
  3. Vorliegen aller Beitragsnachweise
  4. keine schwerwiegenden verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Verstöße

Die Erst-Aufnahme in die HFU-Gesamtliste muss schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie im Internet unter: http://www.wgkk.at/. Der Erst-Aufnahmeantrag kann direkt an das DLZ-AGH oder an Ihren Krankenversicherungsträger gerichtet werden.

Stand: 16. Juni 2009

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Dipl.-BW.(FH) Jörg Übelher - Steuerberatung G.m.b.H. Kirchdorf 69, 6874 Bizau, Tel: 05514/2300, Fax: 05514/2300-9, Email: